Inhalt
Kernaussagen
- Abgrenzung: Ein ERP für den Holzbau führt Aufträge, Material, Stunden, Geräte und Rechnungen je Baustelle. Konstruktion und Maschinensteuerung (CAD/CAM) sowie Ausschreibung und Vergabe (AVA) sind eigene Disziplinen – entscheidend sind saubere Übergaben.
- Rechnung: Zwischen inländischen Unternehmern ist die E-Rechnung seit 2025 die Regel. Papier und einfache PDF sind nur noch übergangsweise zulässig – bis Ende 2026 für alle, 2027 nur bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz[4][5]. Das Rechnungsmodul muss strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD beherrschen[6][7].
- Ordnungsmäßigkeit: Buchungen dürfen nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist; Buchungsbelege sind acht, Bücher zehn Jahre aufzubewahren, und das Finanzamt darf auf die Daten zugreifen[9][10].
- Datenschutz und Wechsel: Für Software als Dienst braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag[11]. Seit dem 12. September 2025 regelt der EU Data Act den Wechsel zwischen Cloud-Diensten; Wechselentgelte entfallen ab dem 12. Januar 2027[12].
- Vorgehen: Mit einem schriftlichen Lastenheft, echten Testdaten aus zwei abgeschlossenen Baustellen und einem Pilotprojekt starten – nicht mit einer Produktpräsentation.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Leitfaden fasst öffentlich zugängliche Vorschriften zusammen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Hinweis und Grenzen
1. Wozu ein ERP-System im Holzbau?
ERP steht für Enterprise Resource Planning: ein System, in dem Aufträge, Material, Personal, Geräte und Finanzen auf denselben Daten beruhen. Im Holzbau heißt das praktisch: Das Angebot, die Stunden der Kolonne, das Material vom Lagerplatz, der Kran und die Schlussrechnung hängen an derselben Baustelle – und müssen nicht in drei Programmen erneut erfasst werden.
Wie verbreitet solche Systeme sind, lässt sich für den Holzbau nicht beziffern; eine branchenspezifische Erhebung haben wir nicht gefunden. Für die Gesamtwirtschaft gilt: 54 Prozent der Unternehmen ab zehn Beschäftigten nutzen 2025 kostenpflichtige Cloud-Dienste, aber nur 23 Prozent dieser Unternehmen beziehen ERP-Software aus der Cloud[1]. Im Handwerk nutzen 56 Prozent der Betriebe Cloud Computing; 96 Prozent nennen Bedenken zu IT-Sicherheit und Datenschutz als Hemmnis, 72 Prozent haben nach eigener Aussage zu viel zu tun, um sich mit Digitalisierung zu befassen[2].
Die Branche ist kleinteilig: 57 Prozent der Zimmerei- und Holzbaubetriebe haben höchstens vier tätige Personen[3]. Für die Auswahl folgt daraus: Ein System muss mit wenig Verwaltungspersonal bedienbar sein und darf die Einführung nicht zum Nebenjob für den Inhaber machen. Und weil nach dem Betriebsvergleich des Verbands 45 Prozent des Umsatzes im Bestandsbau entstehen[3], muss es auch viele kleine Aufträge, Regiearbeiten und Nachträge effizient abbilden – nicht nur das große Elementbauprojekt.
2. Was ein ERP im Holzbau abdecken muss
Die folgende Übersicht beschreibt den fachlichen Kern. Nicht jeder Betrieb braucht alles ab dem ersten Tag; das Lastenheft in Abschnitt 8 unterscheidet deshalb Muss- und Kann-Anforderungen.
| Bereich | Was das System leisten sollte | Typische Prüffrage |
|---|---|---|
| Projekte und Baustellen | Baustelle als zentrales Objekt: Kunde, Adresse, Ansprechpartner, Bauabschnitte, Termine, Dokumente, Fotos | Hängen Stunden, Material und Rechnungen automatisch an der Baustelle? |
| Lager und Material | Bestände je Lagerort und je Baustelle, Entnahmen, Rücklieferungen, Reste, Bestellungen und Wareneingang, Chargen bei Bedarf | Sieht das Büro, was auf welcher Baustelle liegt – ohne Anruf? |
| Kalkulation und Nachkalkulation | Angebote aus Positionen mit Lohn-, Material-, Geräte- und Fremdleistungsanteilen; Soll-Ist-Vergleich je Baustelle und Position | Zeigt das System die Abweichung, solange die Baustelle noch läuft? |
| Personal und Zeiten | Stundenerfassung je Baustelle und Tätigkeit, mobil; Abwesenheiten, Qualifikationen, Unterweisungen | Erfasst der Polier in unter einer Minute pro Tag die Stunden seiner Kolonne? |
| Fuhrpark und Geräte | Fahrzeuge, Kran, Maschinen und Werkzeug mit Standort, Einsatz je Baustelle, Prüffristen und Wartung | Erinnert das System an Prüftermine, bevor sie verstreichen? |
| Rechnung und Zahlung | Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen, Regie, Gutschriften, Mahnwesen; E-Rechnung ausstellen und empfangen | Erzeugt das System eine E-Rechnung aus den Daten der Baustelle? |
| Finanzbuchhaltung | Übergabe von Rechnungen, Zahlungen und Belegen an die Buchhaltung bzw. Steuerberatung, z. B. an DATEV | In welchem Format und wie oft gehen die Daten an die Kanzlei? |
Kalkulation braucht belastbare Stundensätze
Wie wichtig eine saubere Kalkulationsgrundlage ist, zeigt der Betriebsvergleich von Holzbau Deutschland: Im Geschäftsjahr 2024 lagen die Vollkosten eines Facharbeiters im Zimmererhandwerk im Durchschnitt bei 83,15 Euro je Stunde, davon 41,22 Euro Allgemeine Geschäftskosten – die Hälfte der Vollkosten[3]. Über den Lohn verrechnet wurden 70,73 Euro je Stunde, fast 8 Prozent mehr als im Vorjahr[3]. Ein ERP sollte solche Sätze nicht fest einbauen, sondern die betriebseigenen Werte führen und die Nachkalkulation gegen sie rechnen können.
3. Abgrenzung: ERP, CAD/CAM und AVA
Im Holzbau treffen drei Softwarewelten aufeinander. Wer sie verwechselt, schreibt ein Lastenheft für das falsche Produkt.
| Disziplin | Aufgabe | Was das ERP davon braucht |
|---|---|---|
| CAD/CAM (Abbund, Elementierung) | Konstruktion der Bauteile, Holzlisten, Maschinendaten für die CNC-Abbundanlage | Stück- und Materiallisten, Mengen, ggf. Fertigungsstatus der Elemente |
| AVA (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) | Leistungsverzeichnisse lesen und bepreisen, Angebote abgeben, Aufmaß und Abrechnung nach Positionen | Positionen, Mengen und Preise für Auftrag, Nachkalkulation und Rechnung |
| ERP | Auftrag, Material, Stunden, Geräte, Rechnung, Übergabe an die Buchhaltung | Führt alles zusammen und ist die Quelle für Rechnung und Auswertung |
Manche Produkte decken AVA-Funktionen mit ab, andere nicht. Wichtig ist nicht, wo eine Funktion liegt, sondern dass Daten ohne erneutes Abtippen fließen: vom Leistungsverzeichnis über die Holzliste bis zur Rechnung. Fragen Sie jeden Anbieter, welche Daten in welchem Format in welche Richtung übertragen werden – und lassen Sie es sich mit Ihren eigenen Dateien zeigen.
4. Schnittstellen und Datenformate
Die folgende Tabelle nennt die im deutschen Holzbau gebräuchlichen Formate, soweit wir ihre Beschreibung in einer Primärquelle prüfen konnten. Ob ein Format für Ihren Betrieb nötig ist, hängt von Ihren Partnern ab: Was Ihr Holzhändler, Ihr Planungsbüro und Ihre Steuerkanzlei liefern oder erwarten, bestimmt die Anforderung.
| Format | Wofür | Einordnung |
|---|---|---|
| BTL / BTLx | Übergabe aus der Konstruktionssoftware an CNC-Maschinen für Abbund, Dachstühle, Blockbau und Holzhausbau[18] | Parametrische Beschreibung der Bauteilgeometrie und Bearbeitungen; herausgegeben von design2machine, einer Kooperation von Maschinen- und Softwareherstellern[18]. Vor allem CAD/CAM-Thema. |
| BVN / BVX | Maschinenformate für Abbundanlagen des Herstellers Hundegger[19] | BVX ist nach Herstellerdokumentation eines CAD-Anbieters die neuere Variante[19]. CAD/CAM-Thema; für das ERP allenfalls über Stück- und Mengenlisten relevant. |
| IFC | Herstellerneutraler Austausch von Bauwerksmodellen (BIM)[20] | Offener internationaler Standard ISO 16739-1:2024 von buildingSMART[20]. Relevant, wenn Planungsbüros Modelle liefern und Mengen übernommen werden sollen. |
| GAEB DA XML | Austausch von Leistungsverzeichnissen für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung[15] | Aktuelle Version 3.3; die Datenphase X89B verbindet Abrechnung und elektronische Rechnung[15]. Wichtig für öffentliche und gewerbliche Ausschreibungen. |
| DATANORM | Artikel- und Preisdaten vom Großhandel in die Handwerkersoftware[16] | Standard seit 1986, vor allem im Baunebengewerbe verbreitet[16]. Beim eigenen Holz- und Baustoffhandel erfragen, ob er solche Dateien liefert. |
| UGL | Belegaustausch zwischen Handwerk und Großhandel, z. B. Anfrage, Preisangebot, Lieferschein[17] | Von der GC-Gruppe für den Austausch zwischen Fachhandwerk und Großhandel definiert[17]; im Holzbau nur relevant, wenn der eigene Händler es anbietet. |
| XRechnung | E-Rechnung als reiner XML-Datensatz[6] | Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber; setzt die Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland um[6]. |
| ZUGFeRD | Hybride E-Rechnung: PDF/A-3 mit eingebetteten XML-Daten[7] | Für Geschäfts-, Behörden- und Privatkunden einsetzbar[7]; praktisch bei gemischter Kundschaft. |
| DATEV-Format / DATEV-Datenservices | Übergabe von Buchungen und Belegen an die Steuerkanzlei[21][22] | Schnittstellenbeschreibungen im DATEV Developer Portal[21]; Datenservices sind Online-Schnittstellen zur DATEV-Cloud[22]. Mit der Kanzlei klären, welcher Weg genutzt wird. |
Ein Format im Datenblatt heißt noch nicht, dass der Austausch im Alltag funktioniert. Lassen Sie sich Import und Export mit einer echten Datei Ihres Händlers, Ihres Planungsbüros und Ihrer Kanzlei vorführen.
5. Rechtliche Anforderungen
E-Rechnung
Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 UStG eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht[4]. Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ist sie nach Übergangsfristen Pflicht: Papier oder einfache PDF-Rechnungen sind für Umsätze bis Ende 2026 noch zulässig, im Jahr 2027 nur noch, wenn der Gesamtumsatz des Ausstellers im Vorjahr 800.000 Euro nicht überstiegen hat[5]. Details zu Fristen und Ausnahmen enthält unser Whitepaper P 01 zur E-Rechnung im Holzbau.
GoBD: Ordnungsmäßigkeit und Datenzugriff
Ein ERP, aus dem Rechnungen und Buchungen hervorgehen, unterliegt den Ordnungsvorschriften der Abgabenordnung. Buchungen und Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen; eine Buchung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist[9]. Die Daten müssen während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar sein[9].
Bücher und Aufzeichnungen sind zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre aufzubewahren[10]. Im Rahmen einer Außenprüfung kann das Finanzamt Einsicht in die Daten nehmen, eine Auswertung nach seinen Vorgaben verlangen oder die Daten in einem maschinell auswertbaren Format anfordern[10]. Das gilt auch, wenn die Daten bei einem Dienstleister liegen[10].
Die Verwaltung konkretisiert diese Pflichten in den GoBD, zuletzt geändert mit Schreiben vom 14. Juli 2025. Danach muss bei Einsatz eines Fakturierungsprogramms keine bildhafte Kopie der Ausgangsrechnung gespeichert werden, wenn jederzeit ein inhaltlich identisches Mehrstück erstellt werden kann; bei E-Rechnungen genügt grundsätzlich die Aufbewahrung des strukturierten Teils[8].
Arbeitszeitaufzeichnung im Baugewerbe
Das Baugewerbe gehört zu den Wirtschaftsbereichen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz[14]. Arbeitgeber in diesen Bereichen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf die Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren[13]. Eine Stundenerfassung im ERP muss diese Angaben liefern können – nicht nur Stunden je Baustelle.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Ein ERP verarbeitet personenbezogene Daten von Beschäftigten, Kunden und Ansprechpartnern. Wird es als Dienst eines Anbieters betrieben, ist dieser Auftragsverarbeiter. Der Betrieb darf nur mit Auftragsverarbeitern arbeiten, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten; die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines Vertrags, der unter anderem Weisungsbindung, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, die Regeln für Unterauftragnehmer sowie Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende festlegt[11]. Zu den Sicherheitsmaßnahmen zählen unter anderem Verschlüsselung und die Fähigkeit, Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen[11].
Anbieterwechsel nach dem EU Data Act
Der EU Data Act gilt seit dem 12. September 2025 und erfasst ausdrücklich auch Software als Dienst (SaaS)[12]. Verträge über solche Dienste müssen unter anderem regeln, dass der Kunde auf Verlangen wechseln oder alle exportierbaren Daten übertragen kann, mit einer Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels von höchstens zwei Monaten und einer Frist zum Datenabruf von mindestens 30 Kalendertagen[12]. Ab dem 12. Januar 2027 dürfen Anbieter für den Wechsel keine Wechselentgelte mehr erheben; bis dahin nur ermäßigte Entgelte bis zur Höhe ihrer direkten Kosten[12]. Für Dienste, deren Kernfunktionen für einen einzelnen Kunden maßgeschneidert wurden, gelten Teile dieser Pflichten nicht[12].
6. Einführungsplan in sechs Phasen
Der folgende Plan ist eine Empfehlung der Autoren für Betriebe mit fünf bis fünfzig Beschäftigten. Dauer und Reihenfolge hängen vom Umfang ab; Zahlen zu typischen Einführungszeiten geben wir nicht an, weil uns dazu keine belastbare Erhebung vorliegt.
| Phase | Inhalt | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. Ist-Aufnahme | Abläufe vom Angebot bis zur Zahlung aufschreiben; alle Listen, Tabellen und Programme erfassen; Doppelerfassungen markieren | Prozesslandkarte mit Schwachstellen |
| 2. Lastenheft | Anforderungen als Muss/Kann formulieren (Abschnitt 8); Schnittstellen zu Händler, Planung, Kanzlei klären | Schriftliches Lastenheft, mit Steuerberatung abgestimmt |
| 3. Auswahl | Zwei bis vier Anbieter; Vorführung mit eigenen Testdaten aus zwei abgeschlossenen Baustellen; Referenzbetrieb ähnlicher Größe anrufen | Entscheidung mit begründeter Bewertung |
| 4. Vorbereitung | Stammdaten bereinigen (Kunden, Artikel, Lagerorte, Geräte, Mitarbeitende); Rechte und Rollen festlegen; Verfahren für Belegablage beschreiben | Saubere Startdaten, Rollenkonzept |
| 5. Pilot | Eine laufende Baustelle und eine Kolonne vollständig im System führen; Rechnung und Übergabe an die Buchhaltung einmal komplett durchspielen | Freigabe oder Liste der Nacharbeiten |
| 6. Ausrollen und Nachmessen | Schrittweise alle Baustellen; Altsystem lesend erhalten; nach drei Monaten messen, was sich geändert hat | Betrieb im neuen System, Messwerte vorher/nachher |
Was Einführungen erfahrungsgemäß gefährdet
- Keine verantwortliche Person. Einführung „nebenbei“ scheitert an der Auslastung – 72 Prozent der Handwerksbetriebe geben an, zu viel zu tun zu haben, um sich mit Digitalisierung zu beschäftigen[2].
- Baustelle nicht einbezogen. Wenn Polier und Kolonne die mobile Erfassung nicht akzeptieren, bleiben Stunden und Material auf Papier – und das ERP liefert nur Bürodaten.
- Altdaten unterschätzt. Kunden- und Artikelstämme mit Dubletten werden ins neue System übernommen und bleiben dort ein Ärgernis. Bereinigen Sie vor der Übernahme.
- Stichtag zum Jahreswechsel. Umstellung, Inventur, Jahresabschluss und E-Rechnungsfrist gleichzeitig überfordern ein kleines Büro.
7. Kostenmodelle
Preise für ERP-Software im Holzbau sind selten öffentlich und schwer vergleichbar. Wir nennen deshalb keine Beträge, sondern die Bausteine, nach denen Sie jedes Angebot zerlegen sollten:
| Baustein | Übliche Formen | Worauf achten |
|---|---|---|
| Nutzung | Monatliche Gebühr je Benutzer oder je Betrieb (Software als Dienst) oder einmaliger Kauf der Lizenz | Wer zählt als Benutzer – auch der Polier, der nur Stunden erfasst? |
| Wartung und Updates | Bei Kauflizenz meist jährlicher Prozentsatz; bei Software als Dienst meist enthalten | Sind gesetzliche Änderungen, etwa E-Rechnungsformate, enthalten? |
| Betrieb | Beim Dienst im Preis; bei eigener Installation Server, Sicherung, Administration | Wer macht Backups, wer stellt die Wiederherstellung sicher? |
| Einführung | Einrichtung, Datenübernahme, Schulung – pauschal oder nach Aufwand | Festpreis für klar beschriebene Leistungen statt offener Tagessätze |
| Schnittstellen und Module | Zusatzgebühren für einzelne Module oder Anbindungen | Sind DATEV-Übergabe, E-Rechnung, mobile Erfassung im Grundpreis? |
| Ausstieg | Datenexport, Wechselunterstützung | Vollständiger Export in offenen Formaten; Wechselentgelte nach Data Act[12] |
Für den Vergleich empfiehlt sich eine Gesamtkostenbetrachtung über fünf Jahre – inklusive der eigenen Arbeitszeit für Einführung und Pflege. Sie ist bei kleinen Betrieben oft der größte Posten.
8. Lastenheft-Checkliste
Die Checkliste ist als Vorlage gedacht: Streichen Sie, was für Ihren Betrieb nicht zutrifft, und markieren Sie jede verbleibende Zeile als Muss oder Kann. Legen Sie sie jedem Anbieter vor und lassen Sie jede Zeile schriftlich beantworten – mit „ja, im Standard“, „ja, mit Zusatzmodul“, „ja, mit Anpassung“ oder „nein“.
A. Projekte und Baustellen
- Baustelle mit Kunde, Adresse, Ansprechpartnern, Bauabschnitten und Terminen anlegen
- Alle Stunden, Materialbewegungen, Geräteeinsätze, Dokumente und Rechnungen einer Baustelle auf einen Blick
- Kleine Aufträge, Regie und Wartungsarbeiten ohne großen Erfassungsaufwand
- Nachträge erfassen, beauftragen lassen und getrennt abrechnen
- Fotos und Dokumente mit Datum und Baustellenbezug ablegen
B. Lager und Material
- Bestände je Lagerort, Fahrzeug und Baustelle
- Entnahme, Umbuchung und Rücklieferung mobil erfassen, auch mit Scan von Etiketten
- Reste und Verschnitt zurückbuchen und wiederverwenden
- Bestellung, Wareneingang und Abgleich mit Lieferschein und Rechnung
- Import von Artikel- und Preisdaten des Händlers (Format beim Händler erfragen, z. B. DATANORM)[16]
- Übernahme von Stück- und Materiallisten aus der CAD/CAM-Software
C. Kalkulation und Nachkalkulation
- Betriebseigene Stundensätze und Zuschläge pflegen und versionieren
- Angebot aus Positionen mit Lohn-, Material-, Geräte- und Fremdleistungsanteilen
- Leistungsverzeichnisse im Format GAEB DA XML einlesen und bepreist zurückgeben[15]
- Soll-Ist-Vergleich je Baustelle und Position, auch während der Bauzeit
- Auswertung über abgeschlossene Baustellen als Grundlage für künftige Kalkulation
D. Personal und Zeiten
- Mobile Stundenerfassung je Baustelle und Tätigkeit, auch für eine ganze Kolonne
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit fristgerecht und zwei Jahre abrufbar[13]
- Abwesenheiten, Urlaub, Krankheit; Übergabe an die Lohnabrechnung
- Qualifikationen, Unterweisungen und Fristen je Person
- Rollen und Rechte: Wer sieht Löhne, wer nur eigene Stunden?
E. Fuhrpark und Geräte
- Fahrzeuge, Kran, Maschinen und Werkzeug mit Standort und Zuordnung zur Baustelle
- Prüffristen und Wartung mit Erinnerung und Nachweis (siehe Whitepaper P 02)
- Geräteeinsatz als Kostenposition in der Nachkalkulation
F. Rechnung und Buchhaltung
- Abschlags-, Teil-, Schluss- und Regierechnungen, Gutschriften, Korrekturen
- Rechnungen mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen an Bauunternehmen
- E-Rechnung ausstellen als XRechnung und ZUGFeRD[6][7]; E-Rechnung empfangen, sichtbar machen und unverändert ablegen[8]
- Mahnwesen und offene Posten
- Übergabe an die Steuerkanzlei (DATEV-Format oder DATEV-Datenservices – mit der Kanzlei abstimmen)[21][22]
G. Ordnungsmäßigkeit, Datenschutz, Sicherheit
- Änderungen an Buchungen und Rechnungen nachvollziehbar protokolliert; ursprünglicher Inhalt bleibt feststellbar[9]
- Aufbewahrung von zehn bzw. acht Jahren und Datenzugriff der Finanzverwaltung unterstützt[10]
- Beschreibung des Verfahrens (Verfahrensdokumentation) vom Anbieter für seinen Teil bereitgestellt
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit den Inhalten nach Art. 28 DSGVO, Liste der Unterauftragnehmer[11]
- Gerichtsbarkeit der genutzten Infrastruktur offengelegt[12]; Speicherort der Daten vertraglich festgelegt
- Verschlüsselung und rasche Wiederherstellung nach einem Zwischenfall[11]; Zwei-Faktor-Anmeldung, tägliche und getestete Sicherung
- Lösch- und Sperrkonzept für personenbezogene Daten nach Ablauf der Fristen
H. Bedienung, Betrieb, Ausstieg
- Bedienbar auf Handy und Tablet auf der Baustelle, auch bei schwacher Verbindung
- Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters in die tägliche Erfassung in unter einer Stunde
- Erreichbarkeit und Reaktionszeiten des Supports schriftlich vereinbart
- Vollständiger Export aller Daten in offenen, dokumentierten Formaten – jederzeit, nicht erst bei Kündigung
- Vertragliche Regelung zu Wechsel, Kündigungsfrist und Datenabruf nach EU Data Act[12]
- Preisänderungen und Mindestlaufzeit transparent
9. Was ERP Holzbau dazu beitragen kann
ERP Holzbau von SLLR Global ist für Zimmereien und Holzbaubetriebe entwickelt: Lager, Baustellen, Fuhrpark, Personal und Rechnung in einem System, bedienbar im Browser auf Handy, Tablet und PC, betrieben in der EU, mit strikter Trennung der Daten jedes Betriebs, täglichen Backups und Export der eigenen Daten in offenen Formaten.
Legen Sie uns die Checkliste aus Abschnitt 8 genauso vor wie jedem anderen Anbieter. Welche Formate und Schnittstellen – etwa für E-Rechnung oder die Übergabe an die Steuerkanzlei – zum Zeitpunkt Ihrer Einführung zur Verfügung stehen, beantworten wir Zeile für Zeile schriftlich. Wirkungsversprechen in Zahlen geben wir nicht ab, solange keine Messungen aus Pilotbetrieben vorliegen.
Hinweis und Grenzen
Dieser Leitfaden gibt den Stand der genannten Quellen am 3. Oktober 2026 wieder. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung und bewertet keine Anbieter oder Produkte. Formatbeschreibungen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Herausgeber; ob ein Produkt ein Format im Alltag zuverlässig beherrscht, lässt sich nur mit eigenen Testdaten prüfen. Zur Verbreitung von ERP-Systemen im Holzbau, zu Einführungsdauern und zu Kosten liegen uns keine belastbaren Erhebungen vor; dazu nennen wir keine Zahlen. Maßgeblich sind Gesetz, Verwaltungsanweisungen und die Auskunft Ihrer Steuerberatung.
Quellen
Alle Quellen wurden am 3. Oktober 2026 abgerufen; die zitierten Aussagen wurden dort geprüft.
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung Nr. 416 vom 24. November 2025 – Großunternehmen nutzen Cloud-Services deutlich häufiger als kleine und mittlere Unternehmen (IKT-Erhebung 2025, Unternehmen ab 10 Beschäftigten). https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/11/PD25_416_52911.html (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Bitkom e. V.: Digitalisierung des Handwerks. Bitkom-Studie 2025 (n = 504 Handwerksunternehmen, telefonische Befragung, Kalenderwochen 23 bis 29/2025). DOI 10.64022/2025-digitalisierung-handwerk. https://www.bitkom.org/sites/main/files/2026-01/bitkom-studienbericht-handwerk.pdf (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.: Lagebericht Zimmerer/Holzbau 2026 mit Statistiken. Berlin, Stand Juli 2026. https://www.holzbau-deutschland.de/fileadmin/user_upload/eingebundene_Downloads/Lagebericht_2026_mit_Statistiken.pdf (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14 Ausstellung von Rechnungen. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften, Absatz 38. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT): XRechnung – der Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Auftraggebern. https://xeinkauf.de/xrechnung/ (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD): ZUGFeRD – Beschreibung des Formats. https://www.ferd-net.de/standards/zugferd (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 14. Juli 2025, Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD); 2. Änderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen (ändert das Schreiben vom 28. November 2019, BStBl I S. 1269). https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2025-07-14-GoBD-2-aenderung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Abgabenordnung (AO), § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Abgabenordnung (AO), § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Artikel 28 Auftragsverarbeiter und Artikel 32 Sicherheit der Verarbeitung. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung, „Data Act“), Kapitel VI Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten, insbesondere Artikel 25, 28, 29 und 31; Geltungsbeginn nach Artikel 50. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj/deu (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Mindestlohngesetz (MiLoG), § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten. https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren. https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB): GAEB-Datenaustausch – GAEB DA XML. https://www.gaeb.de/de/produkte/gaeb-datenaustausch/ (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Mittelstand-Digital Zentrum WertNetzWerke: DATANORM / ELDANORM – Standardverfahren für den Artikel- und Stammdatenaustausch. https://www.mittelstand-digital-wertnetzwerke.de/interoperabilitaet/standards-im-e-business/katalogaustausch/datanorm-/-eldanorm/ (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- GC-Gruppe: UGL 5.0 – Beschreibung des Datenaustauschs zwischen der Warenwirtschaft der GC-Gruppe und Handwerker-Software. https://www.gc-gruppe.de/sites/default/files/inline-files/UGL_5.0_0.pdf (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- design2machine: The data transfer interface for wood constructions – BTL und BTLx. https://www.design2machine.com/ (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Trimble Tekla Support: Timber NC – BVX (Herstellerdokumentation zu den Maschinenformaten Hundegger-BVN und -BVX). https://support.tekla.com/article/timber-nc-bvx (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- buildingSMART International: Industry Foundation Classes (IFC) – An Introduction. https://technical.buildingsmart.org/standards/ifc/ (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- DATEV eG: Eigene Schnittstelle entwickeln – DATEV Developer Portal (DATEV-Format, DATEV XML-Schnittstelle, APIs). https://www.datev.de/web/de/steuerberatung/wissen-weiterbildung/themen-im-fokus/schnittstellen/eigene-schnittstelle-entwickeln (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- DATEV eG: DATEV-Datenservices – die technische Lösung. https://www.datev.de/web/de/berufsgruppenuebergreifend/ueber-datev/portfolio/oekosystem/datenservices (abgerufen am 3. Oktober 2026)
ZitiervorschlagSLLR Global (2026): ERP für den Holzbau auswählen und einführen: Leitfaden mit Lastenheft-Checkliste. Leitfaden P 05, Stand 3. Oktober 2026. https://www.sllr-global.com/publikationen/erp-holzbau-auswahl-einfuehrung.html




