Bautagebuch: Pflicht oder Kür? Was im Holzbau hineingehört – und wie der Polier es wirklich führt
Ist das Bautagebuch Pflicht? Für wen, wann der Vertrag es verlangt, was im Holzbau hineingehört – und eine Routine, mit der der Tagesbericht in fünf Minuten steht.

Inhalt
Ist das Bautagebuch Pflicht? Die Frage kommt meist dann auf, wenn es zu spät ist: Der Auftraggeber kürzt die Schlussrechnung, ein Mangel wird behauptet, und niemand weiß mehr genau, an welchem Tag der Kran gestanden hat. Dieser Beitrag klärt, wer was führen muss, was im Holzbau hineingehört und wie der Bericht ohne Mehrarbeit entsteht. Stand: 2. Oktober 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Ist das Bautagebuch Pflicht? Drei Fälle auseinanderhalten
Unter „Bautagebuch“ laufen im Alltag drei verschiedene Dinge.
1. Das Bautagebuch der Bauleitung. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nennt in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) als Grundleistung die „Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)“. Das betrifft das Planungsbüro, das mit der Objektüberwachung beauftragt ist – nicht die Zimmerei.
2. Der Bautagesbericht des ausführenden Betriebs. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, als Handwerksbetrieb ein Bautagebuch zu führen, enthalten die hier ausgewerteten Vorschriften nicht. Zur Pflicht wird der Tagesbericht, wenn der Bauvertrag ihn verlangt. Das steht oft nicht im Angebot, sondern in den Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Lesen Sie dort nach, bevor die Baustelle beginnt: Wer bekommt den Bericht, in welchem Abstand, in welcher Form?
3. Die Arbeitszeit. Unabhängig vom Bautagebuch gilt für Arbeitgeber im Baugewerbe: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach der Arbeit aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Wer im Tagesbericht ohnehin die Mannschaft mit Zeiten notiert, hat die Grundlage dafür schon in der Hand.
Kurz: Für die Zimmerei ist das Bautagebuch meist Vertragssache. Die Stunden dagegen sind Gesetz.
Warum sich der Tagesbericht auch ohne Pflicht lohnt
Wer schreibt, der bleibt – der Satz ist alt, aber im Streitfall zählt er. Vier Situationen, in denen der Bericht Geld wert ist:
- Behinderung. Ist die VOB/B vereinbart, muss der Auftragnehmer eine Behinderung „unverzüglich schriftlich“ anzeigen. Ohne Anzeige wird sie nur berücksichtigt, wenn dem Auftraggeber die Umstände offenkundig bekannt waren. Der Tagesbericht ersetzt die Anzeige nicht. Er liefert aber die Fakten dafür: seit wann, wodurch, wie viele Leute standen.
- Wetter. Witterung, mit der bei Abgabe des Angebots normalerweise zu rechnen war, gilt nach der VOB/B nicht als Behinderung. Umso wichtiger ist es, außergewöhnliche Tage mit Uhrzeit und Auswirkung festzuhalten.
- Abnahme. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter Angabe von Mängeln, kann der Unternehmer eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen. Fehlt darin ein offenkundiger Mangel, wird vermutet, dass er erst danach entstanden ist. Fotos und Berichte vom Übergabetag sind dann Gold wert.
- Gewährleistung. Mängelansprüche bei einem Bauwerk verjähren in fünf Jahren ab Abnahme. So lange sollten Berichte und Fotos auffindbar sein – nicht im Handy eines Kollegen, der längst woanders arbeitet.
Dazu kommt die Abrechnung: Regiestunden, Wartezeiten und Zusatzleistungen lassen sich nur berechnen, wenn sie am Tag selbst notiert wurden.
Was in den Bautagesbericht gehört
Bewährt hat sich eine feste Gliederung, die jeden Tag gleich aussieht:
- Baustelle, Datum, Verfasser
- Wetter und Temperatur, soweit sie die Arbeit beeinflussen
- Mannschaft: wer, von wann bis wann; Nachunternehmer
- Ausgeführte Leistungen, nach Bauteil oder Montageabschnitt
- Lieferungen: was, von wem, vollständig und unbeschädigt?
- Geräte: Kran, Bühne, Gerüst – mit Zeiten
- Behinderungen und Wartezeiten: Ursache, Beginn, Ende
- Anordnungen und Absprachen: wer hat was gesagt?
- Besondere Vorkommnisse: Schäden, Unfälle, Beinaheunfälle, Besucher
- Fotos mit Bezug zum Tag
- Unterschrift – und wenn möglich die Kenntnisnahme der Bauleitung
Die Liste können Sie so auf ein Blatt setzen. Wichtiger als Vollständigkeit ist, dass der Bericht am selben Tag entsteht.
Was im Holzbau besonders zählt
Holz verzeiht weniger als Beton. Ein paar Punkte gehören deshalb im Holzbau fest in den Bericht:
- Witterungsschutz. Wann wurde abgedeckt, wann geöffnet? Stand Wasser auf der Decke? Wer hat die Abdeckung kontrolliert?
- Holzfeuchte. Wenn Sie messen, notieren Sie Bauteil, Messstelle und Wert. Ein Messwert ohne Ort ist später nichts wert.
- Kranzeiten. Bestellt für wann, gekommen um wann, gewartet wie lange – und warum.
- Elementlieferungen. Welche Elemente kamen mit welchem LKW? Transportschäden sofort fotografieren, bevor das Element hängt.
- Verdeckte Bauteile. Luftdichtung, Anschlüsse, Verbindungsmittel, Dämmung: Foto, bevor die nächste Lage daraufkommt.
- Montageabschnitte. Nicht „Wände gestellt“, sondern „Erdgeschoss, Achse A bis D“.
Die fünf häufigsten Lücken
- Abends aus dem Kopf. Der Bericht entsteht zu Hause oder am Freitag für die ganze Woche. Uhrzeiten und Reihenfolgen stimmen dann nicht mehr.
- Fotos im privaten Chat. Die Bilder gibt es, aber auf fünf Handys, ohne Datum und ohne Baustelle.
- Keine Uhrzeiten. „Kran verspätet“ hilft niemandem. „Kran bestellt 7:00, eingetroffen 9:40“ schon.
- Fehlende Unterschrift. Ein Bericht, den niemand gezeichnet und niemand gesehen hat, überzeugt weniger.
- Mängel ohne Frist. Ein Mangel ohne Zuständigen und ohne Termin bleibt liegen.
Papier, Tabelle oder Handy?
| Papierblock | Tabelle im Büro | Anwendung auf dem Handy | |
|---|---|---|---|
| Entsteht am selben Tag | ja, wenn der Block dabei ist | selten, wird nachgetragen | ja, wenn das Handy genutzt wird |
| Fotos beim Bericht | nein | nur mit Aufwand | ja |
| Lesbar und auffindbar | hängt von Schrift und Ablage ab | ja | ja |
| Nachträglich änderbar | sichtbar | unbemerkt möglich | je nach Anwendung gesperrt |
| Braucht Netz | nein | nein | meist ja |
Keine der drei Formen ist falsch. Ein sauber geführter Block schlägt jede Anwendung, die niemand öffnet. Entscheidend ist, was Ihr Polier tatsächlich benutzt.
Fünf Minuten am Ende des Tages
Eine Routine, die auch auf Papier funktioniert:
- Morgens: Mannschaft und Wetter eintragen. Dauert eine Minute.
- Bei jeder Lieferung: ein Foto vom Lieferschein und von der Ladung.
- Bei jeder Störung: sofort die Uhrzeit notieren. Der Rest kann warten.
- Vor Feierabend: Leistungen des Tages in drei Zeilen, Zeiten ergänzen, unterschreiben.
- Am nächsten Morgen: Die Bauleitung liest und zeichnet gegen.
Ein Beispiel (ausgedacht): Montage eines Dachstuhls, der Autokran kommt mit Verspätung. Der Polier notiert um 7:10 „Kran nicht da, Disponent angerufen“, um 9:40 „Kran eingetroffen“, dazu zwei Fotos vom leeren Stellplatz. Am Abend steht im Bericht: vier Mann, zweieinhalb Stunden Wartezeit, Ursache, Namen. Drei Wochen später ist das die Grundlage für ein sachliches Gespräch – statt Erinnerung gegen Erinnerung.
Und digital?
In ERP Holzbau gehört der Tagesbericht zur Baustellenakte: ein Bericht je Baustelle und Tag, mit Wetter, Mannschaft und Stunden, Leistungen, Lieferungen und Behinderungen. Fotos kommen als Nachweise in dieselbe Akte. Nach der Freigabe durch die Bauleitung ist der Bericht nicht mehr änderbar; als PDF hat er Felder für die Unterschrift. Die Anwendung läuft im Browser des Handys und braucht eine Internetverbindung. Mehr dazu auf der Seite zur Bautagebuch-App.
Welche Aufzeichnungen auf der Baustelle darüber hinaus vorgeschrieben sind, fasst unser Whitepaper Dokumentationspflichten auf der Baustelle zusammen. Wenn Sie den Ablauf sehen möchten: Demo anfragen.
Quellen
Alle Quellen wurden am 2. Oktober 2026 abgerufen und die Aussagen dort geprüft.
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Anlage 10, Leistungsphase 8
- Mindestlohngesetz, § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
- Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 2a (Baugewerbe)
- VOB/B, § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Wiedergabe bei dejure.org)
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 634a Verjährung der Mängelansprüche



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